Externe Kandidat*innen

Allgemeine Informationen

Externe Kandidat*inn en müssen den gesamten Stoff in Eigenregie lernen und führen zu Beginn ein Gespräch mit der Ansprechperson des jeweiligen Fachs, um das Minimalprogramm/Fachcurricula zu besprechen. Anschließend bereitet sich der Kandidat/die Kandidatin in Eigenregie auf die Prüfung vor und erlernt im Selbststudium den gesamten Lehrstoff. Schulbücher werden nicht gestellt und müssen selbst erworben werden.

Für Fragen wenden Sie sich an das Sekretariat:

Tel. 0471 272 490

E-Mail: sogym-fotourismus(at)schule.suedtirol.it oder Manuela.Kastl(at)schule.suedtirol.it

Ansuchen

  • Reifeprüfung (ehem. Staatliche Abschlussprüfung der Oberschule)
    Wichtige Informationen und Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite.

Minimalprogramme

In der Folge stehen sogenannte "Minimalprogramme" zum Download zur Verfügung, die von einigen Fachgruppen erarbeitet wurden. Sie stellen eine vereinfachte Zusammenfassung der Fachcurricula dar und können als Wegweiser zur Vorbereitung von Eignungs- und/oder Ergänzungsprüfungen dienen.

Hinweis:

  • Für das Programm Sport gilt, dass in der Regel praktische Tests durchgeführt werden, sollten die praktischen Tests jedoch aus gesundheitlichen Gründen (ärztliches Attest) nicht durchgeführt werden können, werden die sporttheoretischen Inhalt MÜNDLICH überprüft.

Programme zum Download:

 

Prüfungsmodalitäten:

Ansprechpersonen

Liste der Ansprechpersonen im Schuljahr 2025/26

Die Ansprechpersonen müssen nicht unbedingt mit den prüfenden Lehrpersonen übereinstimmen. Es wird geraten, sich weitere Informationen bzw. Erklärungen bezüglich der Programme bei der jeweils zuständigen Lehrkraft zu holen.

Prüfungstermine

Die voraussichtlichen Prüfungstermine für das Schuljahr 2025/2026:

Aufhol-, Eignungs- und Ergänzungsprüfungen 1.-4. Klasse: 24.-27.08.2026

Reifeprüfung

Die externe Kandidatinnen an der Oberschule in Südtirol müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an der Reifeprüfung (ehem. Staatlichen Abschlussprüfung) teilnehmen zu können.

Die entsprechenden Gesuche sind im Dezember abzugeben; den genauen Termin finden Sie am Ende dieser Seite oder informieren Sie sich auf der Seite der Bildungsdirektion. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über evtl. spezifische Anforderungen

Zulassung, Fristen und Modalitäten für die Einreichung der Gesuche

Externe Kandidat*innen werden zur Reifeprüfung zugelassen, wenn sie im Sinne des Ministerialschreibens Prot. Nr. 74346 vom 10. November 2025 die Vorprüfung bestehen und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • das 19. Lebensjahr im Kalenderjahr 2026 vollendet und die Schulpflicht erfüllt haben;
  • unabhängig vom Lebensalter das Abschlussdiplom der Unterstufe (Mittelschule) seit mindestens gleich vielen Jahren besitzen, wie der gewählte Schultyp Schuljahre hat (also seit mindestens fünf Jahren);
  • ein Berufsbildungsdiplom („diploma professionale di tecnico“) besitzen. Diese Schülerinnen und Schüler können als externe Kandidatinnen und Kandidaten an der Reifeprüfung eines Gymnasiums oder einer Fachoberschule antreten;
  • sich vor dem 15. März 2026 als Schülerin oder als Schüler des Abschlussjahres abgemeldet haben;
  • in den vergangenen Schuljahren den einjährigen Lehrgang an einer Schule der Berufsbildung besucht haben und zur Reifeprüfung zugelassen worden sind, diese aber nicht bestanden zu haben;
  • Teilnahme an Tätigkeiten im Bereich „Bildungswege Schule-Arbeitswelt“ oder vergleichbare Aktivitäten (siehe Anlage Nr. 2).

Die externen Kandidatinnen und Kandidaten müssen die entsprechenden Gesuche (Anlage 1) bis zum 12. Dezember 2025 an die nachfolgend angeführte E-Mail- oder PEC-Adresse der Bildungsverwaltung richten.

Aus schwerwiegenden und dokumentierten Gründen können verspätet eingereichte Gesuche von der Landesschuldirektorin bis zum 2. Februar 2026 angenommen werden. Für diese Formulare wenden Sie sich bitte an die Bildungsverwaltung.

 

Modalitäten für das Einreichen der Gesuche der externen Kandidatinnen und Kandidaten:

Das Gesuch und die entsprechende Anlage sind handschriftlich zu unterzeichnen und mit einer nicht beglaubigten Ablichtung eines Personalausweises der Antragstellerin oder des Antragstellers innerhalb der oben angeführten Termine mittels PEC oder E-Mail an eine der folgenden Adressen der Abteilung Bildungsverwaltung zu richten:

Aktuelle Informationen zur diesjährigen Reifeprüfung finden Sie hier: