Richtlinien für einen Unterricht im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterrichtsphasen
Unterrichtsmodell für das Schuljahr 2020/21
Die ersten Klassen sind durchgängig in Präsenz an der Schule.
Die Klassen zwei bis fünf sind abwechselnd eine Woche im Präsenz- und eine Woche im Fernunterricht.
Während der Präsenzzeit ist der gesamte Klassenverband an der Schule, um das soziale Lernen zu fördern und die Gruppe zu stärken. Schüler*innen erfahren sich als „wir in der Gruppe“.
Jede Klasse verfügt über ausreichend Räumlichkeiten, um ihre Lernumgebung förderlich und interaktiv gestalten zu können.
Die Schule stellt die Plattform G Suite Education für alle Schüler*innen und Lehrpersonen zur Verfügung, auf der alle Unterrichtsmaterialien abgelegt werden.
Im Umgang mit den digitalen Medien gilt die an der Schule erarbeitete Netiquette.
In der Zeit des Präsenzunterrichtes werden die Schüler*innen auf das selbständige und selbstorganisierte Arbeiten im Fernunterricht vorbereitet.
In den letzten fünf Minuten einer jeden Unterrichtsstunde findet Selbstorganisiertes Lernen (SOL) statt. Die Schüler*innen können diese Zeiten für die Nach- und Vorbereitung der Unterrichtstunden, persönliche Gespräche mit den Lehrpersonen, Absprachen mit ihren Mitschüler*innen aber auch als Erholungszeit nutzen.
Den Schüler*innen der ersten und zweiten Klassen wird ein Tutor zur Seite gestellt, der insbesondere während möglicher längerer Fernunterrichtsphasen den Kontakt zu den Schüler*innen hält und die Rolle des Lernbegleiters übernimmt.
In jeder Klasse übernimmt eine Lehrperson die Rolle als DigiCoach. Sie ist erste Ansprechperson in digitalen Belangen für die Schüler*innen.
Während des Fernunterrichtes arbeiten die Schüler*innen an den erteilten Arbeitsaufträgen.
Die Vergabe von Arbeitsaufträgen wird innerhalb des Klassenrates koordiniert. Der Klassenvorstand bespricht regelmäßig den Umfang der Arbeitsaufträge für die Fernwoche.
Während der Fernunterrichtsphase wird in jedem Fach bei Bedarf eine Stunde synchroner Lernbegleitung angeboten.
Die Teilnahme am Unterricht während der Fernunterrichtsphase ist für die Schüler*innen verpflichtend, d.h. die Schüler*innen bzw. deren Eltern rechtfertigen die Abwesenheiten auch während der Fernphasen laut Schulordnung, dies gilt insbesondere für alle von den Lernpersonen geplanten gemeinsamen Unterrichtsangebote.
Die Klassenvorstände suchen bei Auffälligkeiten, Schwierigkeiten und unklaren Abwesenheiten das Gespräch mit den Eltern bzw. den Erziehungsverantwortlichen.
Die Klassenräte bzw. Fachgruppen passen ihr Unterrichtsprogramm bzw. die zu erreichenden Kompetenzziele dem jeweiligen Lernstand der Klasse an.
Die Klassenräte bzw. Fachgruppen sprechen sich über geeignete Bewertungsformen und -modalitäten ab.
Lernzielkontrollen werden im Klassenrat koordiniert, damit keine Häufung der Lernzielkontrollen während der Präsenzzeiten entstehen.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Semester wird eine Evaluation der Unterrichtsphasen durchgeführt.
Das Modell wird laufend kritisch beurteilt und kann den Erfordernissen bzw. Bedürfnissen angepasst werden
Richtlinien für den Verleih technischer Geräte
Schüler*innen, die ein technisches Geräte der Schule leihen möchten, müssen bis Freitag, 16.10.20, bei Roland Gögele (tegoerol@sozgymfotour.org) eine Begründung abgegeben.