Hier einige wichtige Informationen zum Südtirol Pass abo+:
Das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des Südtirol Pass abo+ kann ab dem 01. Mai bis zum 31. Dezember des Jahres der Gesuchstellung und bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres ausschließlich online über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de gestellt werden.
Die Beantragung des Südtirol Pass abo+ sowie der Zugriff auf das online-Benutzerkonto können auch mit digitalem Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) erfolgen. In diesem Fall ist fortan der Zugriff auf das online-Benutzerkonto NUR mehr mit digitalem Zugangsschlüssel möglich.
Jahrestarif Südtirol Pass abo+:
- 20 Euro für Schüler*innen der Grund-, Mittel- und Oberschule, Vollzeitschüler*innen der Berufsschule, sowie Personen, die eine Grundausbildung im Sozialbereich in Vollzeit absolvieren, sowie für minderjährige Lehrlinge, welche eine Berufschule besuchen und am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollenden;
- 150 Euro für Universitäts-Studenten*innen, Lehrlinge, die die Berufsschule besuchen, Abendsschüler*innen, sowie Personen, die an einer berufsbegleitenden Grundausbildung im Sozialbereich teilnehmen.
Ansuchen um Aussstellung oder Erneuerung des Südtirol Pass abo+
Das Ansuchen für minderjährige Schüler*innen muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten oder direkt vom/von der Schüler*in selbst, falls volljährig, gestellt werden.
- Für die Erneuerung des abo+: Sollte ein*e Schüler*in in der Zwischenzeit das 18. Lebensjahr erreicht haben, müssen jene für die Antragstellung erforderlichen Daten ausgefüllt werden. Dies ist notwendig, da die Daten des Vertrages in diesem Fall aktualisiert werden müssen (volljährige*r Schüler*in und Inhaber des Ausweises = Antragsteller).
- Die neuen abo+ Ausweise werden an die zum Zeitpunkt der Antragstellung angegebene Schule übermittelt.
- Die neuen abo+ Ausweise für Studierende sowie für Schüler*innen, welche eine Schule außerhalb Südtirols besuchen, sind bei der angegebenen südtirolmobil-Verkaufsstelle abzuholen.
Benutzerkonto
Über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de kann auch ein persönliches Benutzerkonto angelegt werden, welches den Zugriff auf folgende Online-Dienste ermöglicht:
- aktuellen Status des abo+ Ausweises prüfen;
- eventuelle Fahrten mit gebührenpflichtigen Zusatzdiensten prüfen;
- Zahlungsmodalität abändern;
- aktivieren/deaktivieren der gebührenpflichtigen Zusatzdienste;
- Duplikat beantragen / abo+ blockieren
- Abänderung/Aktualisierung der anagrafischen Daten.
Der Zugriff auf das online-Benutzerkonto kann auch mit digitalem Zugangsschlüssel (SPID oder aktivierte Bürgerkarte mit Lesegerät) erfolgen. In diesem Fall ist fortan der Zugriff auf das online-Benutzerkonto NUR mehr mit digitalem Zugangsschlüssel möglich.
Bezahlung Südtirol Pass abo+
- Es kommt der zum Zeitpunkt des Ansuchens entsprechende Jahrestarif zur Anwendung.
- Die Bezahlung kann wie folgt erfolgen:
1. Prepaid:
- Online mittels Kreditkarte
- mittels Internet-banking bei den ermächtigten Bankinstituten
- bei allen Fahrkartenschaltern und südtirolmobil-Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol
2. Postpaid:
- Dauerauftrag mittels Bankeinzug (SEPA Direct Debit).
Zu beachten:
- Die Gültigkeit des nicht erneuerten Südtirol Pass abo+ läuft mit 15.09 ab. Auf dem Display des Entwertungsgerätes wird in diesem Fall das Symbol für „Ausweis abgelaufen" aufscheinen.
- Wenn das abo+ zwar online erneuert aber nicht bezahlt worden ist, wird auf dem Display des Entwerters ab 16.09. „Euro 0 – Guthaben aufgebraucht“ aufscheinen.
Gebührenpflichtige Zusatzdienste für das abo+
Die Antragsteller können zum Zeitpunkt der Online Anfrage die Aktivierung einer Zahlungsfunktion für folgende gebührenpflichtige Zusatzdienste beantragen:
- Beförderung des Fahrrads
- Beförderung eines Tieres
- Nightliner-Dienste
- Fahrten bis Innsbruck oder Lienz (zum ÖBB Tarif)
- Registrierung der “ÖBB Vorteilscard”, damit für Zugstrecken bis Innsbruck oder Lienz für die Teilstrecke in Österreich der vergünstigte Tarif der „ÖBB Vorteilscard“ zur Anwendung kommt.
- Check In/Check Out: Abos mit Zusatzdiensten sind wie ein „normaler“ Südtirol Pass zu benutzen, d. h. auf allen Überlandbussen muss der Fahrausweis sowohl beim Ein- als auch beim Aussteigen (CheckOut) entwertet werden. Bei Zugfahrten muss bei Fahrtantritt der Zielbahnhof angegeben werden.
- Um die Zusatzdienste benutzen zu können, muss der Südtirol Pass abo+ aufgeladen (Mindestbetrag 20 Euro) oder die Zahlungsmodalität postpaid aktiviert werden.
Duplikat Südtirol Pass abo+
Die Schüler*innen sind für die Aufbewahrung des Fahrscheines verantwortlich, wobei vor allem Umstände zu vermeiden sind, die die enthaltenen Daten unleserlich machen könnten.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Südtirol Pass abo+ muss ein Duplikat beantragt werden. Dafür werden Verwaltungsgebühren von 20 Euro berechnet.
Sowohl die Anfrage um Duplikat, als auch das Blockieren des Ausweises sind definitiv und können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Z. B.: Auch wenn nach der Anfrage der abo+ Ausweis wiedergefunden wird, ist dieser nicht mehr gültig, d.h. das Duplikat muss abgeholt und bezahlt werden.
- Nur im Falle eines unbeschädigten, aber nicht funktionierenden Fahrausweises wird ein kostenloser Nachdruck ausgestellt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Schule oder an eine südtirolmobil-Verkaufsstelle.
Das Ansuchen um Duplikat kann wie folgt gestellt werden:
- Online vom Elternteil (falls der*die Schüler*in minderjährig ist) oder von dem*r Schüler*in (wenn volljährig), über das persönliche Benutzerkonto des Südtirol Pass abo+;
- über das Schulsekretariat für die Schulen in Südtirol;
- über das Call Center 840 000426 (von Montag bis Freitag: 9:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr);
- bei allen ermächtigten Fahrkartenschaltern und südtirolmobil-Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol.
Wichtig:
- Für Schüler*innen, welche eine Schule in Südtirol besuchen,besteht die Möglichkeit, das Duplikat je nach Wahl an der gegenwärtig besuchten Schule oder an einer südtirolmobil-Verkaufsstelle abzuholen.
- Für Studierende, sowie Schüler*innen, welche eine Schule außerhalb Südtirols besuchen, kann das Duplikat nur an einer südtirolmobil-Verkaufsstelle abgeholt werden.
Bezahlung des Duplikats
- Im Falle eines Postpaid-Vertrages (Dauerauftrag) scheinen die Duplikatskosten in der Rechnung auf.
- Im Falle eines Prepaid-Vertrages (aufladbar) muss das Duplikat innerhalb von 15 Tagen bei einer der ermächtigten Verkaufsstellen des Verkehrsverbundes Südtirol bezahlt werden.
Zu beachten:
- Wenn das Duplikat innerhalb von 15 Tagen nicht bezahlt wird, wird der Ausweis gesperrt.
- In keinem Fall kann über die Schule bezahlt werden!
Gut zu wissen
- Anspruch auf den Südtirol Pass abo+ haben Kinder und Jugendliche, die im Jahr der Gesuchstellung (d. h. innerhalb 31. Dezember) das 27. Lebensjahr nicht vollenden.
- Der Südtirol Pass abo+ ist vom 1. September bis zum 15. September des darauf folgenden Jahres gültig.
- Der Südtirol Pass abo+ ist ein namentlicher, nicht übertragbarer Fahrausweisund gilt auf allen südtirolmobil-Verkehrsmitteln (Regionalzüge bis zum Brenner, Innichen/Vierschach und Trient).
- Der Südtirol Pass abo+ ohne Zusatzdienste muss bei jedem Einstieg in ein öffentliches Verkehrsmittel entwertet werden (Check In). Check Out ist nicht notwendig. Bei Antritt einer Zugfahrt muss das abo+ nur am Abfahrtsbahnhof entwertet werden (Check In); beim Umsteigen von Zug auf Zug ist kein weiteres Check In notwendig.
- Der Südtirol Pass abo+ mit den aktivierten gebührenpflichtigen Zusatzdiensten muss wie ein normaler Südtirol Pass entwertet werden (Check In / Check Out).
- Jugendliche ab 14 Jahren müssen im Falle einer Kontrolle den Südtirol Pass abo+ zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorweisen.
Achtung:
- Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Fahrausweis nicht mitführen oder nicht entwertet haben oder den Personalausweis nicht vorweisen können, wird eine Verwaltungsstrafe ausgestellt (Artikel 50 des Landesgesetzes vom 23.11.2015, Nr. 15).