Ab der dritte Klasse sammeln Schüler*innen aufgrund ihres Notendurchschnittes Punkte für die staatliche Abschlussprüfung. Dieses Schulguthaben kann sich aufgrund der Schulstufe und des Notendurchschnittes innerhalb einer vom Gesetz vorgegebenen Bandbreite bewegen.
Das Lehrerkollegium hat in der Sitzung vom 09.11.2022 Kriterien für die Vergabe des höheren Schulguthabens innerhalb dieser Brandbeite festgelegt, wobei die entsprechende Dokumentation vorgelegt werden muss und der Klassenrat über die Vergabe entscheidet.
Die Kriterien zum Nachlesen gibt es hier: